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Die zwei Verfahren des Kalklöschens
Fakten-Nr.: 1988067120472
Schlagzeile: Die zwei Verfahren des Kalklöschens
Faktentext: Trockenlöschen:
Dabei wird dem Branntkalk nur soviel Wasser zugesetzt, daß er zu einem Pulver zerfällt.
- Einfacheres Verfahren: Der auf Faustgröße zerschlagene Stückkalk wird auf einem 25 - 30 Zentimeter dicken Sandbett ausgebreitet und mit Wasser übergossen. Ausreichende Wasseraufnahme bei Nässeglanz der Kalkbrocken. Das Verfahren wird schichtweise durchgeführt und der Haufen mit Sand abgedeckt.
- Zweite Möglichkeit: Der Stückkalk wird in eiserne Körbe gefüllt, die in Wasser getaucht werden, bis keine Blasen mehr aufsteigen. Danach ebenfalls auf Sandbett schütten und am Schluß mit Sand abdecken.
- Einsatz: Der trockengelöschte Kalk kann aufgrund der chemischen Reaktionen nicht vor acht Tagen Löschzeit verwendet werden. Einsatz vorwiegend bei Maurerarbeiten und bei einfachen Putzarbeiten.

Naßlöschen:
Immer schon wurde für Stukkaturen eher der naßgelöschte und eingesumpfte Kalk verwendet. Früher geschah das Naßlöschen in flachen Erdmulden, die einen Ablauf in eine tiefere Grube hatten, den Sumpf. Statt der Mulden arbeitete man später mit großen, hölzernen oder eisernen Pfannen, also Kästen von etwa 1,5 mal 3,0 Metern und 40 Zentimetern Tiefe. An der Stirnseite befindet sich ein Schieber und ein Sieb zum Ablassen des Kalks in die Grube. Der Schieber wird vor dem Einlassen eines Teils des Löschwassers mit schon stichfestem Kalk zugeschmiert und abgedichtet. Nach dem Einlassen des Wassers wird der nochmals verlesene Stückkalk eingebracht (im Verhältnis ein Teil Kalk auf die zweieinhalbfache bis dreifache Menge Wasser). Der Kalk fängt im Wasser an zu kochen. Dabei entstehen Temperaturen bis zu 150 Grad. Um Überhitzung ("Verbrennung") zu vermeiden, muß durch Rühren das Kochen gesteuert werden. Die Möglichkeit zum Verbrennen besteht in erster Linie bei einer Anhäufung noch ungelöschten Kalks. Wird umgekehrt zuwenig Kalk auf die Menge Wasser eingebracht, "ersäuft" er und ist ebenfalls unbrauchbar. Der Löschvorgang muß möglichst ohne Unterbrechung durchgeführt werden, damit die eventuell noch unvollkommen gelöschten Teilchen durch die dickflüssige Masse absinken können. Bei Eindickung vor dem Abschluß können sich Zwischenschichten mit diesen Teilchen bilden.

Volumenveränderung:
Gebrannter Kalk plus Wasser ergibt Löschkalk (Kalziumhydroxid). Der so abgelöschte Kalk vergrößert seinen Rauminhalt durch Wasseraufnahme um gut das Zweieinhalbfache, je nach Frische des Branntkalks. Regel für guten Sumpfkalk: aus 1000 Kilogramm Stückkalk entstehen zwischen 2,6 bis 2,8 Kubikmeter Feinkalk oder Kalkteig.

Einsumpfen:
Der Volumenveränderung entsprechend sind die Gruben anzulegen. Wenn der Kalk in der Pfanne nicht mehr brodelt und eine gleichmäßig sämige, dickflüssige, weiße Kalkmilch entstanden ist, läßt man diese durch das Sieb in die Grube ablaufen. Die zurückbleibenden, tauben Reste müssen vor dem nächsten Löschvorgang entfernt werden.

Einsumpfdauer:
Dazu reichen die Meinungen von vier Wochen bis zu dreißig Jahren. Es ist wichtig, daß nach dem ersten Löschen noch ein Naßlöschen für den Erhalt des vollen Wertes des Kalks notwendig ist. Erfahrungswerte sind:
- Für Maurerarbeiten nach völligem Ablöschen
- Für Malerarbeiten rund neun Monate
- Für Putzarbeiten rund achtzehn Monate
- Für Stuckarbeiten rund drei Jahre

(Anm.d.Red.: siehe Anschreiben vom 06.07.1989)

Faktenart: Verfahren;
Schlagwort: Stuck; Kalkherstellung; Branntkalk; Kalklöschen; Trockenlöschen; Naßlöschen; Vorteil; Nachteil; Sumpfkalk; Löschkalk; Einsumpfdauer; Volumenveränderung;
Verfahren: Kalklöschen;
Quelle: Vierl, P.; in: Putz und Stuck, 1987, S.183-227
ISBN: 3-7667-0873-2
Standort/Signatur: DEIRB 9Vier;